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Energieausweis beantragen: So geht's Schritt für Schritt

Im roten oder im grünen Bereich? "Energiefresser" oder sparsame Immobilie? Der Energieausweis nimmt ein Gebäude genau unter die Lupe und bewertet den Zustand von Wänden, Fenstern, Dach und Heizung. Individuelle Modernisierungsempfehlungen zeigen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch deutlich reduziert werden kann.

"Für Eigentümer lohnt sich der bedarfsbasierte Energieausweis als Orientierungshilfe und optimale Basis für den Einstieg in die energetische Modernisierung", sagt Felicitas Kraus, Bereichsleiterin bei der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

Die dena empfiehlt vier Schritte auf dem Weg zum Energieausweis:

1. Fachmann finden: ganz einfach in der Datenbank der dena

Einen qualifizierten Energieausweis-Aussteller finden Eigentümer in der Aussteller-Datenbank der dena unter www.dena-energieausweis.de: Einfach Postleitzahl eingeben und sich einen Fachmann in der Umgebung anzeigen lassen. Auch Architekten-, Ingenieur- und Handwerkskammern leisten Hilfe bei der Suche nach qualifizierten Ausstellern.

Wie kommen Hauseigentümer zum Energieausweis?
Wie kommen Hauseigentümer am besten zum Energieausweis? Die dena empfiehlt vier Schritte, wie Sie auf dieser Seite lesen können.
(Foto/Abb.: Deutsche Energie-Agentur GmbH)

2. Mit dem Fachmann beraten: der richtige Ausweis für mich

Welcher Energieausweis eignet sich am besten für meinen Zweck: Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Wie viel kostet ein Energieausweis? Wie verläuft die Erstellung eines Energieausweises? In einem persönlichen Gespräch klärt der Aussteller gemeinsam mit dem Hausbesitzer dessen Wünsche und die Vorgehensweise ab und beantwortet Fragen zum Energieausweis. Die dena empfiehlt bei Wohngebäuden den Bedarfsausweis.

3. Energie-Check vor Ort: vom Keller bis zum Dach

Grundriss, Baupläne, Abrechnungen - vorhandene Unterlagen liefern dem Aussteller erste Hinweise zum energetischen Zustand des Gebäudes. Zum Beispiel zur Qualität der verarbeiteten Baumaterialien, zur Wärmedämmung oder zum Heizungssystem. Soll ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, müssen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen. Um fehlende Daten zu ergänzen und energetischen Schwachstellen besser auf die Spur zu kommen, ist es ratsam, dass der Fachmann das Haus vor Ort prüft - sowohl beim Bedarfs- als auch beim Verbrauchsausweis.

4. Persönliche Übergabe: der fertige Ausweis

Liegen dem Energieausweisaussteller alle notwendigen Daten vor, beginnt die Berechnung am Computer. Ist der Ausweis fertig, sollte er dem Hausbesitzer persönlich übergeben werden. So kann der Aussteller die Details erläutern und das mögliche weitere Vorgehen bei der Modernisierung direkt besprechen.

Der Energieausweis für Bestandsgebäude wird ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung einer Immobilie. Weitere Informationen zum Energieausweis unter www.dena-energieausweis.de.

Welchen Energieausweis braucht Ihr Gebäude?

Seit dem 1. Juli 2008 ist der Energieausweis für Gebäude stufenweise Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien. Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) informiert: Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis. Ausnahme: Einen Bedarfsausweis brauchen Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.

Welchen Energieausweis braucht ihr Gebäude?
Ab 1. Juli 2008 wird der Energieausweis für Gebäude stufenweise Pflicht bei Vermietung, Verkauf und Verpachtung von Immobilien. Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem hochwertigen Bedarfs- und einem Verbrauchsausweis.
(Foto/Abb.: Deutsche Energie-Agentur GmbH)

Weitere Informationen zum Energieausweis finden Sie auf Strom-Magazin.de.